Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der SaaS-Plattform 1000.coupons
§ 1 Vertragsgegenstand und Anbieter
(1) Die AzApp.one GmbH, Mitländerstrasse 20, 71642 Ludwigsburg, Deutschland (nachfolgend "Anbieter"), betreibt unter der Domain 1000.coupons eine Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend "Plattform" oder "1K") für Geschäftskunden (nachfolgend "Kunde"). Die Plattform ermöglicht die Erstellung, Verwaltung und Ausgabe digitaler Kundenkarten und Treueprogramme über Apple Wallet und Google Wallet.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B). Sie gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden über die Nutzung der Plattform.
(3) Endkunden des Kunden nutzen die über die Plattform generierten Wallet-Karten kostenfrei. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften gegenüber seinen Endkunden selbst verantwortlich.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Freischaltung
(1) Der Vertrag kommt durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die anschließende Freischaltung durch den Anbieter zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
(2) Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, im Namen des angegebenen Unternehmens rechtsverbindlich zu handeln und die Volljährigkeit erreicht hat.
(3) Nach Freischaltung erhält der Kunde Zugriff auf ein Dashboard zur Kartenkonfiguration, Verwaltung seiner Endkunden sowie Einsicht in Nutzungsstatistiken.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden folgende Leistungen bereit:
- Erstellung und Verwaltung digitaler Kundenkarten für Apple Wallet und Google Wallet
- Dashboard zur Konfiguration, Kundenverwaltung und Analyse
- Self-Service Portal für die Endkunden des Kunden
- Automatische Push-Updates der Wallet-Karten
- Anonymisierte Nutzungsstatistiken (z.B. Scans, Aktivierungen)
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Kompatibilität der Plattform mit zukünftigen Versionen der Apple Wallet oder Google Wallet APIs. Der Anbieter haftet nicht für Funktionseinschränkungen, die durch Änderungen seitens Apple oder Google verursacht werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen technisch weiterzuentwickeln und zu verbessern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden.
§ 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Hiervon ausgenommen sind Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Störungen bei Drittanbietern). Eine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht übernommen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder über das Dashboard angekündigt. Wartungsarbeiten werden bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 5 Vergütung
(1) Die Vergütung für die Nutzung der Leistungen richtet sich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Anbieters. Diese ist jederzeit unter [coming soon] abrufbar.
(2) Sofern keine Vergütung ausgewiesen ist oder ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Nutzung unentgeltlich.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Preisliste mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig vor Inkrafttreten veröffentlicht.
§ 6 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser AGB.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt:
- die Plattform Dritten zur Nutzung zu überlassen oder unterzulizenzieren
- die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise den Quellcode zu ermitteln (Reverse Engineering)
- die Plattform zu kopieren oder zu modifizieren
- technische Schutzmaßnahmen zu umgehen
(3) Der Kunde verpflichtet sich:
- nur rechtmäßige Inhalte über die Plattform zu verbreiten
- seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO, gegenüber seinen Endkunden einzuhalten
- seine Endkunden über die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit den Wallet-Karten ordnungsgemäß zu informieren
(4) Bei Verstößen gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform mit sofortiger Wirkung zu sperren.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und der separaten Datenschutzerklärung, die unter 1000.coupons/datenschutz abrufbar ist.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm über die Plattform verarbeiteten personenbezogenen Daten seiner Endkunden selbst verantwortlich.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen der Apple Wallet oder Google Wallet APIs oder durch sonstige Umstände verursacht werden, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten ab Freischaltung. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als einem Monatsbeitrag in Verzug ist
- der Kunde wesentlich gegen diese AGB verstößt
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend).
(4) Nach Beendigung des Vertrages wird der Anbieter die Daten des Kunden auf Anfrage löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Vertragsende einen Export seiner Daten anzufordern.
§ 10 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei hierfür verantwortlich ist, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2026